Todesbestätigung (Urkunde mit Vermerk „für Sozialversicherungszwecke“)
Bei Anträgen auf Hinterbliebenenpension, die beim Gemeindeamt gestellt werden können, sind im allgemeinen nachstehend angeführte Unterlagen erforderlich:
Heiratsurkunden, die nach dem Tod vom Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde, ausgestellt wird.
Personaldokumente beider Ehegatten (Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise)
Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt des Verstorbenen und des Antragstellers (falls dieser auch selbst Pension bezieht)
Nachweis über die Versicherungszeiten des Verstorbenen, so ferne dieser noch keine Pension bezogen hat
Für eine Waisenpension ist die Geburtsurkunde der Kinder, ein ev. Vormundsbestelldekret (wenn die Waisen noch nicht volljährig sind) und ev. ein Nachweis über Schulbesuche – und Berufsausbildung der Waisen erforderlich.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren!
Es ist möglich, dass bei Pensionsversicherungen bereits Unterlagen, insbesondere über den versicherten Verstorbenen aufliegen; bei diesen erübrigt sich meist eine neuerliche Vorlage.
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