Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsantrag, Beihilfen, Verlassenschaftsabhandlungen und dgl. benötigt. Die notwendige Stückzahl von Originalen werden vom Standesamt im Zuge der Beurkundung, welche von uns besorgt wird, ausgestellt.
Adresse Büro Hofkirchen
Markt 21, 4142 Hofkirchen i. M.
Mo bis Do: 8:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr
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