Geburtsurkunde (vor 13. März 1938: Taufschein)
Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für Sie.
Dazu sind folgende Urkunden notwendig:
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Staatsbürgerschaftsnachweis
Sterbeurkunden des Ehepartners (bei Witwen/r)
Scheidunsdekret, wenn geschieden
Nachweis des akad. Grades (wenn nicht auf der Urkunde)
Reisepass – nur bei ausländischen Staatsbürgern
Weiters soll mitgebracht oder vorbereitet werden:
Foto des Verstorbenen – gute Qualität, glänzende Oberfläche besser als matte Oberfläche
Versicherungspolizze bei vorliegen einer Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein)
Folgende Stellen und Behörden werden vom Standesamt aus automatisch verständigt: (Verteiler)
Geburtenbuch
Ehebuch
Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
Meldebehörde
Wählerrevidenz
Verlassenschaftsgericht
Jugendwohlfahrtsträger
Millitärkommando
Statistische Zentralamt
Örtl. Führerscheinregister
Gebietskrankenkasse
Adresse Büro Hofkirchen
Markt 21, 4142 Hofkirchen i. M.
Mo bis Do: 8:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr
Adresse Büro Altenfelden
Marktplatz 1, 4121 Altenfelden
Do: 15:00-17:00
Kontakt
Tel. +43 7285 2280
Mobil: +43 664 1476805
E-Mail: bestattung@thaller.at
Wir sind jederzeit telefonisch für Sie erreichbar.
Wir bitten um Terminvereinbarung.