Sterbeurkunde
Zur Behebung von allfälligen Versicherungsansprüchen müssen der Versicherung folgende Dokumente vorgelegt werden:
Versicherungspolizze
event. Zahlungsbeleg der letzten Beitragszlg.
Vollmacht (wenn Polizze auf einen namentlich „begünstigte Person“ lauten und die Leistungen von einer anderen Person z.B. Bestatter eingelöst werden soll)
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren!
Wenn die (der) Verstorbene eine Bestattungsvorsorgeversicherung beim „WIENER VEREIN“ abgeschlossen hat, braucht uns nur die Versicherungspolizze (bei Verlust oder Nichtauffinden eine entsprechende Verlusterklärung) übergeben bzw. unterschrieben werden. Die Abrechung erfolgt dann auf direktem Weg mit dem Wiener Verein. Für Versicherungsleistungen die über die Höhe der Bestattungsrechnungen hinausgehen ist ein Bankkonto der Angehörigen mit Bankleitzahl, sowie Adresse und Geburtsdatum für die Restauszahlung anzugeben.
Auf den Namen der (des) Verstorbenen abgeschlossene Verpflichtungen müssen gelöst bzw. geändert werden, z.B.
Rundfunk- oder Fernsehbewilligung (Postamt)
Mietverträge
Strom, Gas- und Energiebezug
Telefon
EDV-Verträge (Soziale Netzwerke, etc.)
Zeitungen, Zeitschriften
Löschung von Daueraufträgen
Versicherungen (Lebens- Krankenzusatz,…)
Bausparverträge
Vereine
Rücklegung von Gewerbeberechtigungen
Waffenbesitzschein, Waffenkarte
Jagdschein und Dauerberechtiungsausweise müssen zurückgelegt werden.
Führerschein und Reisepässe müssen nicht abgegeben werden, sie können jedoch bei der Ausstellungsbehörde zurückgegeben werden, um Schwierigkeiten durch Verlust etc. zu vermeiden.
Adresse Büro Hofkirchen
Markt 21, 4142 Hofkirchen i. M.
Mo bis Do: 8:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr
Adresse Büro Altenfelden
Marktplatz 1, 4121 Altenfelden
Do: 15:00-17:00
Kontakt
Tel. +43 7285 2280
Mobil: +43 664 1476805
E-Mail: bestattung@thaller.at
Wir sind jederzeit telefonisch für Sie erreichbar.
Wir bitten um Terminvereinbarung.