Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit seinen Verstorbenen in einem Krematorium (Linz, St. Marienkirchen, Salzburg, Steyr) einäschern zu lassen. Die röm. kath. Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt. Eine Kremation hängt nicht mit einer Vorsorgeversicherung zusammen. Eine Willensäußerung der(s) Verstorbenen über eine etwaige Einäscherung erleichtert den Angehörigen die Entscheidung.
Für Särge und Sarginnenausstattung sowie Kleidung gibt es bei der Einäscherung umweltschonende Bestimmungen. Herzschrittmacher müssen im zuge der Totenbeschau entfernt werden. Jedem Sarg wird bei der Verbrennung eine nichtbrennbare nummerierte Platte beigelegt. Außerdem gewährleistet, dass jeweils nur ein Verstorbener eingeäschert wird und nur die jeweilige Asche des Verstorbenen in die Urnenkapsel welche Name, Geburtsdatum, Einäscherungsort und Nummer versehen ist, eingefüllt wird. Um die Aschenkapsel vor Beschädigung zu schützen und ihr ein schöneres Aussehen zu geben, ist es möglich, diese in eine Überurne zu geben. Die Überurnen können im Zuge des Aufnahmegespräches oder auch später bei uns bestellt werden. Urnen können in allen Erdgräbern, oder in eigens dafür errichteten Urnenhainen, Urnennischen (falls vorhanden), nach vorheriger Genehmigung der Friedhofsverwaltung, beigesetzt werden. Eine Beisetzung an einem privaten Ort kann nur mit Bewilligung der Gemeinde (Bescheid) nach Prüfung auf Würde und Pietät der Beisetzungsstelle erfolgen.
Eine Ausstreuung der Aschenurne ist in Österreich nicht erlaubt. Urnen können entweder vom Bestatter im Krematorium abgeholt werden, oder werden mittels Postversand an die jeweilige Friedhofsverwaltung oder Bestatter gesendet (auch Auslandsversand möglich). Die Ausfolgen bzw. der Versand der Urne erfolgt vom Krematorium nur, wenn von der Friedhofsverwaltung, wo die Urne beigesetzt wird, eine Urnenbeisetzungsbestätigung vorgelegt wird.
Die Verabschiedungsfeier kann mit Aufbahrung in der Aufbahrungshalle, mit Trauerzug zum Begräbnisgottesdienst und zur anschließenden Verabschiedungsfeier gestaltet werden, es kann aber auch eine feierliche Urnenbeisetzung (nach Eintreffen der Urne) gemacht werden. Im Zweiteren würde die (der) Verstorbene nach erfolgter Totenbeschau und Beurkundung am Standesamt ohne vorherige Aufbahrung und Verabschiedung in ein Krematorium überführt werden.
Nach einer Verabschiedungsfeier mit Sarg erfolgt die Urnenbeisetzung am Friedhof meist im engeren Familienkreis.
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