Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister,…) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern sowie die Standesurkunden
Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen auf einige Fragen Antworten zu geben, mit denen wir regelmäßig konfrontiert werden. Die Antworten sollen einen gewissen Überblick ermöglichen, ein Rechtsanspruch lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Sollten Fragen unbehandelt geblieben sein oder hätten Sie gerne eine ausführlichere Antwort, so schreiben Sie uns gerne bzw. rufen Sie uns an, wir nehmen uns gerne für Sie Zeit.
Was zieht man dem/der Verstorbenen an?
Traditionell wird dem Verstorbenen etwas Festliches angekleidet wobei überwiegend dunkle Farben dominieren. Mittlerweile ist es auch hier zu einem Umbruch gekommen und man kleidet überwiegend das, was der Verstorbene auch gerne getragen hat. Jemandem, der zeitlebens nie gerne Anzüge getragen hat wird man somit auch im Tode keinen Anzug anziehen, gleiches gilt bei Frauen für Kleider, Röcke oder Hosen. Geblieben ist jedoch die Tradition keine Schuhe anzuziehen.
Grundsätzlich gilt, dass jene Kleidungsstücke angezogen werden, die der Verstorbene zu Lebzeiten auch gerne getragen hat (Unterwäsche, Überbekleidung, Socken oder Strumpfhose, auch Halstuch bzw. Krawatte). Bezüglich der Schmuck- und Wertgegenstände (Ringe, Uhr, Ohrringe, etc.) entscheiden Sie als Angehörige, was damit passieren soll (ob sie bestattet werden oder bei Ihnen verbleiben sollen).
Darf man den Verstorbenen selbst ankleiden?
Ja. Selbstverständlich dürfen Sie den Leichnam selbst ankleiden. Es ist hierbei auf Pietät und Würde des/der Verstorbenen zu achten. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ankleiden behilflich, soweit Sie dies möchten. Sehen Sie das Kleiden des Verstorbenen als letzten Dienst und lassen Sie sich (zB durch bloße Anwesenheit der Mitarbeiter der Bestattung) nicht in Eile versetzen. Es ist uns wichtig, dass Sie mit dem Aussehen zufrieden sind und dass Ihnen für diesen sehr intimen Abschied zu Hause (für das Loslassen wichtige Zeit) alle Zeit zur Verfügung steht, die Sie benötigen
Darf man zu Hause aufbahren bzw. Abschied nehmen?
Ja, eine Aufbahrung zu Hause ist möglich unter gewissen Voraussetzungen.
§ 15 des OÖ Leichenbestattungsgesetzes schreibt die Bestattung zwischen 48 bis 96 Stunden vor. Wenn die Aufbahrung außerhalb einer Leichenhalle stattfinden soll, so ist überdies die Bewilligung des Totenbeschauers notwendig, der diese jedoch nur versagen darf, wenn ernsthafte sanitätspolizeiliche oder sonstige Bedenken vorliegen. Erteilt er die Bewilligung, so kann im oben genannten Zeitraum zu Hause aufgebahrt werden, wobei dies eher theoretischer Natur ist, da die Aufbahrung zu Hause wenn überhaupt meist nur für einige Stunden bis einen Tag vorgenommen wird. Grundsätzlich ist, wenn keine Aufbahrung zu Hause vorgenommen wird, der Leichnam umgehend in eine Leichenhalle zu überführen, wobei auch hier die Praxis einen gewissen Spielraum lässt und ich Ihnen nur empfehlen kann, sich für die Verabschiedung zu Hause (insbesondere wenn noch Verwandte von auswärts anreisen) die Zeit zu lassen, die Sie brauchen. Gerne stellen wir Ihnen in dieser Zeit auch einen Sarg zur Verfügung, falls eine sonstige würdevolle Aufbahrung (z.B. im Bett) nicht möglich ist bzw. helfen Ihnen gerne beim Ankleiden, wenn Sie Hilfe benötigen. Selbstverständlich fahren unsere Mitarbeiter dann auch wieder, wenn Sie dies wünschen um im Kreis der Familie beisammen zu sein und zu trauern und kommen erst zur Abholung wieder.
Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften gilt, dass die vorgesehene Aufbahrung jedenfalls vorgenommen werden kann (auch ohne Bewilligung durch den Totenbeschauarzt), sie ist jedoch dem Bürgermeister anzuzeigen und dieser kann bestimmte sanitätspolizeiliche Auflagen (Kühlung, Öffnen des Fensters, …) erteilen um gesundheitliche Gefahren auszuschließen.
Kann man sich den Bestatter aussuchen?
Ja. Einen Gebietsschutz, wie er lange Zeit gegolten hat gibt es nicht mehr. Sie haben also die Möglichkeit sich den Bestatter völlig frei auszusuchen, wobei in aller Regel ein Bestatter aus der näheren Umgebung bzw. aus der betreffenden Gemeinde sinnvoll erscheint, da insbesondere auch die Wege kürzer und somit die Bestattungskosten niedriger gehalten werden können. Bei Überführungen vom Sterbeort zum Ort der Beisetzung können durchaus mehrere Bestatter sinnvollerweise in Fragen kommen. Hier ist es jedenfalls sinnvoll sich an den Kosten sowie an den angebotenen Dienstleistungen (Abnahmen von Behördenwegen, Besorgung der Überführungs-, Bestattungspapiere sowie Sterbeurkunden, usw.) zu orientieren. Empfehlenswert ist es jedenfalls, sowohl das Aussehen des Sarges sowie dessen Preis mitentscheiden zu können.
Kann man die Trauerfeier auch individuell gestalten?
Selbstverständlich können Sie auch einen abweichenden Ablauf für die Trauerfeier festlegen. Wir und auch jeder andere Bestatter ist Ihnen gerne behilflich einen passenden Ablauf für das Begräbnis zusammenzustellen und organisiert auf Ihren Wunsch auch die notwendigen Personen (Sprecher, Musiker, Sänger, …).
Der Zeitpunkt des Abschiedes lässt sich nicht wiederholen und auch wenn man in der Zeit nach einem Todesfall oft geneigt ist einen Kompromiss einzugehen weil die Kraft eigene Ideen einzubringen oft fehlt, so darf ich Sie trotzdem dazu ermutigen. Unsere Bemühungen sind nur so fruchtbar, wie der Rahmen für Sie passend ist. Es ist wesentlich, dass Sie nicht das Gefühl haben jemandem zur Last zu fallen – wir sind gerne für Sie da um Ihnen Ihren individuellen Abschied zu ermöglichen, denn es ist Ihr ganz persönliches „Lebewohl“.
Ich bin davon überzeugt, je persönlicher eine Trauerfeier gestaltet ist, desto lebendiger wird die Erinnerung an das Verbindende mit dem Verstorbenen und umso wertvoller ist auch der Abschied, den man nimmt.
Mitzubringen sind:
Sterbeurkunden und Dokumente des Verstorbenen
Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Versicherungsnummer des Verstorbenen
Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung eines Sachverwalter
Aufstellung und Belege über den Nachlass, wie z.B. Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Bausparverträge, Schließfächer und Safes, Grundbuchsauszüge, Einheitswertbescheide, Versicherungsbelege, Lebensversicherungspolizze, Kfz-Papiere,…
Aufstellung und Beleg über die Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, offene Pflegekosten, des Todesfalles und des Begräbnisses einschließlich eines Kostenvoranschlages über den Grabstein.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren!
Adresse Büro Hofkirchen
Markt 21, 4142 Hofkirchen i. M.
Mo bis Do: 8:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr
Adresse Büro Altenfelden
Marktplatz 1, 4121 Altenfelden
Do: 15:00-17:00
Kontakt
Tel. +43 7285 2280
Mobil: +43 664 1476805
E-Mail: bestattung@thaller.at
Wir sind jederzeit telefonisch für Sie erreichbar.
Wir bitten um Terminvereinbarung.