Erst nach der Totenbeschau darf die (der) Verstorbene angekleidet werden; was in der Regel von der Bestattung übernommen wird. Sie können aber, wennn Sie es möchten, Ihre(n) Verstorbene(n) auch selbst ankleiden. Auf das Material der Kleidung (möglichst keine Kunstfasern) ist zu achten, Schuhe sind nicht üblich, bzw. bei Kremationen überhaupt verboten.

Bei einem Todesfall in einem Seniorenheim oder Pflegeheim wir die Totenbeschau von der Heimverwaltung organisiert. Bezüglich der Abholung der(s) Verstorbenen nehmen wir mit der Heimleitung Verbindung auf. Die zum Ankleiden notwendigen Kleider (einschließlich Unterwäsche, Socken oder Strümpfe – ohne Schuhe) sind im Heim vorzubereiten oder der Bestattung zu übergeben.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus erfolgt die Totenbeschau durch die Anstaltsärzte oder dafür zuständige Sprengelärzte. Die Freigabe und Abholung der(s) Verstorbenen vom Krankenhaus wird von uns mit der Prosektur abgeklärt. Erst dann können wir Ihnen einen konkreten Überführungstermin bekannt geben. Die Kleidung wird in der Regel von der Bestattung übernommen und in das Krankenhaus mitgebracht.

Bei Unfällen oder Freitod ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Der Totenbeschauarzt muss zur Feststellung des Todes zugezogen werden.

Ist die Spende von Sterbesakramenten gewünscht, soll rechtzeitig mit einem Priester Kontakt aufgenommen werden, da diese nur an lebende Personen gespendet werden können.