Bei Anträgen auf Hinterbliebenenpension, die beim Gemeindeamt gestellt werden können, sind im allgemeinen nachstehend angeführte Unterlagen erforderlich:

  •  Todesbestätigung (Urkunde mit Vermerk „für Sozialversicherungszwecke“)
  •  Heiratsurkunden, die nach dem Tod vom Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde, ausgestellt wird.
  •  Personaldokumente beider Ehegatten (Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise)
  •  Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt des Verstorbenen und des Antragstellers (falls dieser auch selbst Pension bezieht)
  •  Nachweis über die Versicherungszeiten des Verstorbenen, so ferne dieser noch keine Pension bezogen hat
  •  Für eine Waisenpension ist die Geburtsurkunde der Kinder, ein ev. Vormundsbestelldekret (wenn die Waisen noch nicht volljährig sind) und ev. ein Nachweis über Schulbesuche – und Berufsausbildung der Waisen erforderlich.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren!

Es ist möglich, dass bei Pensionsversicherungen bereits Unterlagen, insbesondere über den versicherten Verstorbenen aufliegen; bei diesen erübrigt sich meist eine neuerliche Vorlage.