Nach jedem Todesfall wir ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Über Benachrichtigung des Standesamtes wird über das zuständige Gericht nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel ein Notar/ Gerichtskommissär mit der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens beauftragt. Die Auskunftsperson, welche am Standesamt bekannt zu geben ist, wird zur Todesfallaufnahme vom Notar vorgeladen.

Mitzubringen sind:
  •  Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister,…) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern sowie die Standesurkunden
  •  Sterbeurkunden und Dokumente des Verstorbenen
  •  Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  •  Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Versicherungsnummer des Verstorbenen
  •  Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung eines Sachverwalter
  •  Aufstellung und Belege über den Nachlass, wie z.B. Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Bausparverträge, Schließfächer und Safes, Grundbuchsauszüge, Einheitswertbescheide, Versicherungsbelege, Lebensversicherungspolizze, Kfz-Papiere,…
  •  Aufstellung und Beleg über die Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, offene Pflegekosten, des Todesfalles und des Begräbnisses einschließlich eines Kostenvoranschlages über den Grabstein.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren!