Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsantrag, Beihilfen, Verlassenschaftsabhandlungen und dgl. benötigt. Die notwendige Stückzahl von Originalen werden vom Standesamt im Zuge der Beurkundung, welche von uns besorgt wird, ausgestellt.