Beurkundung
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Fragen und Antworten
Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für Sie.
Dazu sind folgende Urkunden notwendig:
- Geburtsurkunde (vor 13. März 1938: Taufschein)
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Sterbeurkunden des Ehepartners (bei Witwen/r)
- Scheidunsdekret, wenn geschieden
- Nachweis des akad. Grades (wenn nicht auf der Urkunde)
- Reisepass – nur bei ausländischen Staatsbürgern
Weiters soll mitgebracht oder vorbereitet werden:
- Foto des Verstorbenen – gute Qualität, glänzende Oberfläche besser als matte Oberfläche
- Versicherungspolizze bei vorliegen einer Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein)
Folgende Stellen und Behörden werden vom Standesamt aus automatisch verständigt: (Verteiler)
- Geburtenbuch
- Ehebuch
- Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
- Meldebehörde
- Wählerrevidenz
- Verlassenschaftsgericht
- Jugendwohlfahrtsträger
- Millitärkommando
- Statistische Zentralamt
- Örtl. Führerscheinregister
- Gebietskrankenkasse
